Preise Informationen

Maklergebühren:

Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss
eines Kauf- oder Mietvertrages fallen nachfolgende
Maklergebühren an:

1 Kauf einer Immobilie

  • 3 - 5 % vom Kaufpreis
  • zzgl. 19% Mehrwertsteuer auf die Maklergebühren
  • (Beispiel: Kaufpreis 200.000€      =     6.000 €
  • zuzüglich 19 % MWSt auf 6000 € =    1.140 €
  • Total                                                    7.140 €


2. Für Nachweis oder Vermittlung von Miet- und
Pachtverträgen für Wohn- und Gewerbeimmobilien

  • 1,5 - 2-fache der  Netto (bzw. Kalt)-Monatsmieten
  • zzgl. 19% Mehrwertsteuer

 

Nebenkosten einplanen!
Steuer und Gebühren summieren sich schnell!

Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung müssen bis zu
10 % Nebenkosten eingeplant werden.
Zum Beispiel wird beim Kauf einer Immobilie die so genannte "Grunderwerbssteuer" in Höhe von 3,5  % fällig. Beim Kauf einer Immobilie richtet sich diese Steuer nach dem Preis für Grundstück und Haus. Wer ein Grundstück erwirbt, um darauf zu bauen, zahlt hingegen die Steuer lediglich für das erworbene Grundstück.

Für die notwendigen Einträge ins Grundbuch und das Aufsetzen eines Kaufvertrages mit Hilfe eines Notars sollten nochmals
1,5 % des Kaufpreises veranschlagt werden.

Wer einen qualifizierten Makler mit der Suche nach einem geeigneten Haus oder einer Wohnung beauftragt, muss für dessen Dienste mit 5 % zuzüglich 19 % MWST veranschlagen. 
 

Abkürzungen in Immobilienanzeigen

2-FH
2 ZKBB
2 ZKBT
5-ZW
a.W.
AB
Ap.
Bes.
Bj.
BK
Blk
Bpl.
DG
DHH
EB
EBK
EG
EKZ
ELW
Etg.
Ethzg.
ETW
FBHzg
FeWo
Grd.
Grdst.
G-WC
ha
HH
HiHs
HK
HZ
inkl.
JM
JNM
KDB
Koni
KP
kpl.
Kt.
Zweifamilienhaus
2 Zimmer, Küche, Bad, Balkon
2 Zimmer, Küche, Bad, Terrasse
Fünfzimmerwohnung
auf Wunsch
Altbau
Apartment
Besichtigung
Baujahr
Betriebskosten
Balkon
Bauplatz
Dachgeschoss
Doppelhaushälfte
Erstbezug
Einbauküche
Erdgeschoss
Einkaufszentrum
Einliegerwohnung
Etage
Etagenheizung
Eigentumswohnung
Fußbodenheizung
Ferienwohnung
Grundstück
Grundstück
Gäste-WC
Hektar
Hochhaus
Hinterhaus
Heizkosten
Heizung
Inklusive
Jahresmiete
Jahresnettomiete
Küche,Dusche,Bad
Kochnische
Kaufpreis
komlett
Kaution
Mais-Whg.
ME
MFH
MM
möbl.
NB
NB-Hs.
NBK
Nfl.
NK
NR
OG
OT
RDM
REH
RHS
RMH
Sout.
Stellp.
SW-Blk.
TB
TeBo
TG-Pl.
UG
Uml.
VB,VHB
VDM
verm.
VS
WE
Wfl./Wohnfl.
Whg.
WiGa
ZH
zzgl.
Maisonette-Wohnung
Mieteinnahme
Mehrfamilienhaus
Monatsmiete
möbliert
Neubau
Neubau-Haus
Nebenkosten
Nutzfläche
Nebenkosten
Nichtraucher
Obergeschoss
Ortsteil
Ring Deutscher Makler
Reiheneckhaus/Reihenendhaus
Reihenhaus
Reihenmittelhaus
Souterain
Stellplatz
Südwest-Balkon
Tageslichtbad
Teppichboden
Tiefgaragenplatz
Untergeschoss
Umlagen
Verhandlungsbasis
Verband Deutscher Makler
vermieten/vermietet
Verhandlungssache
Wohneinheit
Wohnfläche
Wohnung
Wintergarten
Zentralheizung
zuzüglich
 
Grundschuld nicht zu früh löschen -
Günstigen Zinsrahmen nutzen!

Immobilienbesitzer, die zur Finanzierung des Haus- oder Wohnungskaufs eine Hypothek aufgenommen haben, sollten nach Rückzahlung des Hypo-thekendarlehens die Grundschuld nicht vorschnell löschen lassen. Bei Bedarf könnten sie so ihren Kreditspielraum wieder neu günstig nutzen, so der Bundesverband Deutscher Banken (BDB) in Berlin.
Immerhin betrage der Hypothekenzins bei fünfjähriger Zinsfestschreibung im Schnitt rund 4,3 Prozent. Ratenkredite hingegen seien meistens doppelt so teuer. Die Verwendung einer Hypothek ist nicht an das Eigenheim gebunden. Mit dem Geld ließen sich daher neben Reparaturen und Modernisierungen rund ums Haus auch Anschaffungen wie ein neues Auto oder Möbel finanzieren. dpa



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